Branchenzuschläge

Branchenzuschläge
Wissenswertes zum Thema Branchenzuschläge
In bestimmten Branchen sind Zuschläge üblich und Leiharbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Sie gelten im Rahmen der Tarifangleichung für bestimmte Industriezweige.

 

Was sind Branchenzuschläge?

Branchenzuschläge dienen dazu, die Lücke zwischen den Entgelten der Leiharbeiter und den branchenüblichen Vertragsgehältern zu schließen. Durch diese Zuschläge wird eine stufenweise Annäherung des Verdienstes von Zeitarbeitern an die Löhne von fest angestellten Mitarbeitern in der jeweiligen Branche vorgenommen. Nach einem bestimmten Zeitraum erhalten Leiharbeiter im selben Unternehmen zu ihrem tariflich geregelten Entgelt einen Zuschlag auf ihren Lohn. So sollen Lohndifferenzen zwischen Leiharbeitern und Festangestellten ausgeglichen und eine faire Vergütung sichergestellt werden.

 

Für wen gelten Branchenzuschläge?

Branchenzuschläge gelten für alle Unternehmen, die den entsprechenden Branchen angehören und werden für Zeitarbeiter bezahlt, die dort tätig sind. Die Branchenzugehörigkeit wird zum Beispiel bei Arbeitsagenturen, Handwerkskammern oder bei Berufsgenossenschaften, dem Gewerbezentralregister und dem Gewerbeamt angegeben. Jedes Unternehmen muss seine Branchenzugehörigkeit verpflichtend deklarieren. Die Branchenzuschläge gelten auch für Leiharbeiter, die von einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland im Ausland eingesetzt werden.

Branchenzuschläge gelten für Unternehmen, die in folgenden Zweigen tätig sind:

  • Chemische Industrie
  • Druckindustrie
  • Eisenbahn und Schienenverkehr
  • Holz-, Kautschuk- und Kunststoff bearbeitende und verarbeitende Industrie
  • Kali- und Steinsalz-Bergbau
  • Metall- und Elektroindustrie
  • Papiererzeugende und papierverarbeitende Industrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
 

Wie hoch sind Branchenzuschläge?

Die Zuschläge werden in verschiedene Stufen gestaffelt, welche sich auf die ununterbrochene Beschäftigung in einem der branchenzugehörigen Betriebe beziehen. Die Beschäftigung gilt dann als ununterbrochen, wenn der Zeitarbeiter seinen Einsatz für ein Unternehmen um nicht mehr als drei Monate unterbricht. Die erste Stufe tritt bereits nach vier/sechs Wochen Beschäftigungszeit in Kraft. Nach neun Monaten ununterbrochener Beschäftigung für ein und dasselbe Kundeunternehmen werden oft bis zu 50 Prozent mehr im Vergleich zum Einstiegsgehalt bezahlt.

Bei IG Metall-Tarifverträgen gibt es in der ersten Stufe nach der sechsten Woche einen Zuschlag von 15 Prozent auf den Tariflohn in der Metall- und Elektroindustrie, bei Holz und Kunststoff werden sieben Prozent bezahlt und in der Textil- und Bekleidungsindustrie gibt es einen Zuschlag von fünf Prozent.

Zum 01.01.2018 wurde eine sechste Branchenzuschlagsstufe eingeführt, die nun für Leiharbeiter mit Branchenzuschlagstarifvertrag der IG Metall oder der Gewerkschaft ver.di fällig wird. Die IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) wird die sechste Stufe zum 01.07.2018 einführen.

 In bestimmten Branchen sind Zuschläge üblich und Leiharbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Sie gelten im Rahmen der Tarifangleichung für bestimmte Industriezweige.